Klasse C – Der klassische LKW-Führerschein

Mit der Führerscheinklasse C darfst Du Kraftfahrzeuge führen (außer der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D):


  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3.500 kg
  • die für maximal acht Personen zusätzlich zum Fahrer ausgelegt sind
  • auch mit Anhänger bis 750 kg
  • Die Klasse C ist ideal, wenn Du z. B. im Güterverkehr, auf Baustellen oder in der Logistik arbeiten möchtest.




Klasse CE – Wenn Du richtig groß unterwegs bist.

Die Klasse CE erweitert Deine Möglichkeiten:
Du darfst Zugfahrzeuge der Klasse C
mit Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse fahren
Damit bist Du für große LKW-Kombinationen wie Sattelzüge oder Gliederzüge gerüstet – z. B. im Fernverkehr oder bei Speditionen.


Klasse C1 – Für den „kleinen LKW“

Mit der Klasse C1 darfst Du Fahrzeuge führen:
mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg
die für nicht mehr als acht Personen zusätzlich zum Fahrer ausgelegt sind
auch mit Anhänger bis 750 kg
Diese Klasse ist besonders praktisch für Einsätze im Handwerk, bei Rettungsdiensten oder bei Spezialfahrzeugen.



Klasse C1E – Die passende Kombination zu C1

Die Klasse C1E erlaubt Dir, Kombinationen zu fahren aus:


  • einem Zugfahrzeug der Klasse C1
  • mit Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg
  • solange die Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg nicht übersteigt


Diese Klasse ist ideal, wenn Du regelmäßig größere Anhänger ziehst – z. B. im gewerblichen Bereich oder bei Hilfsorganisationen.




Bereit für den nächsten Schritt?
Egal ob Du neu einsteigen oder Deinen Führerschein erweitern willst – wir begleiten Dich kompetent und zuverlässig bis zur Prüfung.
Melde Dich jetzt – wir freuen uns, Dich bald kennenzulernen!



Pflichtfahrstunden


Schulung auf Bundes- oder Landstraße

( Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindesten einer Doppelstunde 90 Min. )


B auf C / 5 Stunden

C auf CE / 5 Stunden

C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang*2 / Solo 1 // Zug 3 /// Gesamt 4 Stunden

C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang*2 / Solo 3 // Zug 5 /// Gesamt 8 Stunden


Schulung auf Autobahnen

oder auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbaren für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung haben

( davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Min. und, soweit möglich, mindestens eine Stunde zu 45 Min. auf dem oben genannten Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung

oder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht unter 120 km/h )


B auf C / 2 Stunden

C auf CE / 2 Stunden

C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang*2 / Solo 1 // Zug 1 /// Gesamt 2 Stunden

C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang*2 / Solo 1 // Zug 2 /// Gesamt 3 Stunden


Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

( zusätzlich zu den Fahrten nach den Nummern 1 und 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Min. )


B auf C / 3 Stunden

C auf CE / 3 Stunden

C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang*2 / Solo 0 // Zug 2 /// Gesamt 2 Stunden

C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang*2 / Solo 0 // Zug 3 /// Gesamt 3 Stunden


*1 Vor Ablauf der zweijährigen Frist nach § 15 Absatz 3 der Fahrerlaubnis- Verordnung.

*2 Von einem gemeinsamen Ausbildungsgang ist dann auszugehen, wenn die Klassen C1E und CE jeweils gleichzeitig mit der Fahrerlaubnis für die Klasse C1 oder C ausgebildet werden.

Letzte Änderung: 13. 08. 2025

 
 
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