Mit nem coolen Bike durch die Landschaft düsen ?
Dann schau doch mal bei den Zweiradklassen vorbei !
Mit den Führerscheinklassen AM, A1, A2 und A erhalten Sie die passende Fahrerlaubnis für den Einstieg in die Welt der motorisierten Zweiräder und Leichtkraftfahrzeuge. Je nach Alter, Fahrzeugart und gewünschter Leistung bietet jede Klasse den passenden Rahmen für den sicheren und legalen Start auf zwei oder drei Rädern.
Klasse AM
Die Klasse AM berechtigt zum Führen von leichten zweirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse L1e-B, dreirädrigen Kleinkrafträdern der Klasse L2e sowie leichten vierrädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse L6e. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre; die Fahrerlaubnis selbst ist nicht befristet, die Führerscheinkarte ist jedoch 15 Jahre gültig.
Für die Klasse AM ist kein Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnis erforderlich. Eine ärztliche Untersuchung ist nicht notwendig, ein Sehtest genügt.
Klasse A1
Mit der Klasse A1 dürfen Krafträder auch mit Beiwagen mit einem Hubraum von bis zu 125 cm, einer Motorleistung von höchstens 11 kW und einem Leistungsgewicht von höchstens 0,1 kW/kg gefahren werden. Außerdem sind dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einer Leistung von bis zu 15 kW eingeschlossen.
Das Mindestalter für die Klasse A1 beträgt 16 Jahre. Auch hier ist kein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich, die Fahrerlaubnis ist unbefristet und die Führerscheinkarte gilt 15 Jahre. Es ist kein ärztliches Gutachten nötig; ein Sehtest reicht aus.
Klasse A2
Die Klasse A2 umfasst Krafträder auch mit Beiwagen mit einer Motorleistung von höchstens 35 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von höchstens 0,2 kW/kg. Das Fahrzeug darf dabei nicht von einem Kraftrad mit mehr als 70 kW Motorleistung abgeleitet sein.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Die Fahrerlaubnis ist unbefristet, die Führerscheinkarte ist 15 Jahre gültig. In der Klasse A2 sind die Klassen A1 und AM eingeschlossen. Auch hier ist nur ein Sehtest erforderlich.
Klasse A
Mit der Klasse A dürfen Krafträder auch mit Beiwagen sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge der höchsten Leistungsklasse gefahren werden. Die Klasse A schließt die Klassen A2, A1 und AM ein.
Das Mindestalter beträgt 24 Jahre beim Direkteinstieg, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge und 20 Jahre beim Aufstieg von A2 auf A, sofern mindestens zwei Jahre Vorbesitz der Klasse A2 vorliegen. Die Fahrerlaubnis ist unbefristet, die Führerscheinkarte ist 15 Jahre gültig, und es ist kein ärztliches Gutachten erforderlich.
Voraussetzungen für den Antrag
Der amtliche Antrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters gestellt werden. Je nach Region kann der Antrag auch direkt über die Fahrschule gestellt werden.
Benötigt werden in der Regel ein Nachweis über Ort und Tag der Geburt, ein Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Lichtbild, eine Sehtestbescheinigung sowie der Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung.
Kurzer Infotext
Die Klassen AM, A1, A2 und A bieten den passenden Einstieg in die motorisierte Zweiradwelt — vom leichten Roller über das 125er-Motorrad bis hin zum leistungsstarken Motorrad. Wer früh mobil sein möchte oder Schritt für Schritt zur größeren Maschine aufsteigen will, findet hier die passende Führerscheinklasse.